Mitglieder

Genossenschaftsmitglied kann jede natürliche und jede juristische Person werden, die Eigentümerin (Alleineigentümerin, Gesamteigentümerin, Miteigentümerin oder Stockwerkeigentümerin) oder Baurechtsberechtigte eines in Benzenschwil liegenden Grundstücks ist. Pro Haushalt ist nur eine Mitgliedschaft möglich.

Der Mitgliederbeitrag beträgt einmalig Fr. 120.00 (dieser Betrag wird nicht verzinst und bei Austritt nicht zurück erstattet).

Die Mitglieder können an der Generalversammlung teilnehmen und so mitbestimmen.
Bei Teilnahme an der GV erhält jedes Mitglied ein Nachtessen gratis und es werden ihm Fr. 10.00 ausgezahlt. Die Generalversammlung findet normalerweise am letzten Freitag im März statt.